Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat 2023 in Kraft und dient der Verbesserung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette.
Grundsatzerklärung zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten
Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.
Lesen Sie hier unsere vollständige Grundsatzerklärung.
Dort finden Sie auch Informationen zum unternehmensinternen Beschwerdeverfahren sowie zum jährlichen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.